Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V
Die Ambulante Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse zur ambulanten psychosozialen Behandlung für chronisch psychisch erkrankte Menschen.
Soziotherapie wird angewendet, wenn …
- der Antrieb, die Ausdauer und Belastbarkeit fehlen, um in wichtigen Lebensbereichen, wie Arbeit, Familie, Freunde, Freizeit wieder aktiv zu werden oder aktiv zu bleiben
- es nicht gelingen will, planerisch zu denken und zu handeln
- die Strukturierung des Tages schwer fällt
- aufgrund seelischer Beeinträchtigung Konzentrations-, Merkfähigkeit- und Lernstörung so stark werden, dass auch die wichtigsten Sachen liegen bleiben
- die Gefahr besteht, sich sozial immer mehr zurück zu ziehen oder der Rückzug bereits erfolgt ist
- es schwer fällt Krisenzeichen, Symptome, nahende Krisen- und Konfliktsituationen rechtzeitig zu erkennen

Fachkrankenpfleger für Psychiatrie
Sozialpsychiatrischer Dienst Bad Kissingen
Steinstraße 2
97688 Bad Kissingen
Sozialpsychiatrischer Dienst Bad Neustadt
Am Zollberg 2-4
97616 Bad Neustadt
Ziele der ambulanten Soziotherapie:
- eine regelmäßige ambulante fachärztliche Behandlung
- Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen
- Stärkung des Selbsthilfepotenzials
- Auf-/Ausbau eines stützenden sozialen Umfeldes
- Vermeidung von Ausgrenzung und Isolation
- Aufbau, Erhalt einer geregelten stabilisierenden Tages-/Wochenstruktur
- Entwicklung einer positiven Einstellung zur therapeutischen Behandlung
Wer bekommt Soziotherapie?
Zur Verordnung von Soziotherapie müssen bestimmte Voraussetzungen wie z. B. die Diagnose und durch die Erkrankung bedingte Beeinträchtigungen vorliegen.
Dies lässt sich im Gespräch mit ihrem Arzt oder dem Soziotherapeuten klären.
Wie bekommen Sie Soziotherapie?
Jeder Arzt, zu dem sie vielleicht Kontakt haben kann Soziotherapie in die Wege leiten. Er kann Sie an einen verordnungsberechtigten Facharzt überweisen. Er kann aber auch direkt bei uns anrufen und uns beauftragen, Ihnen bei den notwendigen Schritten behilflich zu sein.
Wenn Sie denken, dass diese Therapieform hilfreich sein könnte, sprechen Sie Ihren Arzt an oder fragen sie direkt bei uns nach.
Sie möchten Soziotherapie in Anspruch nehmen, sind aber derzeit nicht in ärztlicher Behandlung
- Sie können sich gerne direkt an uns wenden
- wir informieren und beraten Sie
- wir klären mit Ihnen ab, ob Sie die Voraussetzungen für die ambulante Soziotherapie erfüllen
- wenn Sie möchten, helfen wir Ihnen bei der Beantragung
Folgende Ärzte dürfen Soziotherapie verordnen:
- Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztin/Facharzt für Nervenheilkunde
- Fachärztin/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztin/Facharzt für Neurologie
- Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (für Patienten in der Übergangsphase ab dem 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
- alle Ärzte in einer Psychiatrischen Institutsambulanz
Niedergelassene Hausärztinnen und Hausärzte können bis zu 5 Therapieeinheiten im Rahmen des Überweisungsverfahrens verordnen.
Den individuellen Hilfe-/Unterstützungsbedarf legen Sie selbst gemeinsam mit dem verordneten Arzt und dem Soziotherapeuten fest. Hierzu wird ein sogenannter Betreuungsplan erstellt.